肖恩·“吹牛老爹”·库姆斯希望驳回性虐待诉讼

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Nach dem Vorwurf, im Jahr 1991 eine damalige Studentin in New York betäubt, vergewaltigt und gefilmt zu haben, hat Sean „Diddy“ Combs jetzt die Abweisung der Klage beantragt.

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Wie die Anwälte des Hip-Hop-Sängers das Gericht in Manhattan wissen ließen, stützten sich die Anschuldigungen auf juristische Regelungen, die erst nach dem mutmaßlichen Verbrechen an Joi Dickerson-Neal eingeführt wurden. Das Verbot von „Revenge Porn“, also dem Veröffentlichen intimer Aufnahmen ohne Einverständnis, habe es vor 33 Jahren ebenso wenig gegeben wie die Gesetze zu Menschenhandel, auf die sich die Klägerin beruft.

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Dickerson-Neal, die damals an der Syracuse University studierte, hatte dem 54 Jahre alten Combs Ende November vorgeworfen, sie nach einem zufälligen Treffen in Harlem betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Der Sänger und Produzent habe den Übergriff zudem gefilmt und später seiner Entourage gezeigt. Dickerson-Neals Zivilklage nach mehr als 30 Jahren war durch eine Regelung des Bundesstaates New York möglich geworden, welche die Verjährung von Sexualstraftaten vorübergehend ausgesetzt hatte.

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Combs wurde im vergangenen Herbst von mindestens vier Klagen wegen sexuellen Missbrauchs eingeholt. Mit einem der mutmaßlichen Opfer, seiner früheren Lebensgefährtin Casandra „Cassie“ Ventura, einigte sich der Sänger („Been Around The World“) inzwischen auf Zahlung einer Summe in ungenannter Höhe.

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#肖恩吹牛老爹库姆斯希望驳回性虐待诉讼
2024-04-29 18:57:11

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